Sie wollen sich gegen das Risiko "
Berufsunfähigkeit" absichern? Sehr gute Entscheidung!
Denn leider wird heutzutage bereits jeder vierte Arbeitnehmer
berufsunfähig.
Um auch in dieser Lebenssituation ausreichend abgesichert zu sein, dürfen
und können Sie sich nicht mehr allein auf die staatliche Versorgung verlassen.
Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmer, die nach den 01. Januar 1961 geboren sind,
keinen gesetzlichen Versicherungsschutz im Falle der
Berufsunfähigkeit mehr erhalten.
Dieser Schutz wurde durch die
Erwerbsminderungsrente ersetzt, diese berücksichtigt aber den erlernten
und ausgeübten Beruf überhaupt nicht mehr, sondern greift i.d.R. erst,
wenn der Betroffene generell nicht länger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf jeden Beruf verwiesen werden kann, den er länger als 3 Stunden täglich ausüben kann,
der Betroffene ist dann nicht mehr berechtigt, die volle
Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
ZUM VERGLEICHSANGEBOT !!!
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