Beamte werden
dienstunfähig, wenn durch körperliche oder geistige Schäden dauerhaft ihre Arbeitskraft gemindert wird
oder wenn sie innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht auf Wiederherstellung der vollen Arbeitskraft
innerhalb der nächsten 6 Monate besteht.
Die
Dienstunfähigkeit wird durch den Amtsarzt festgestellt und durch den Dienstherren ausgesprochen.
Der
dienstunfähige Beamte wird dann in den Ruhestand versetzt.
Beamte können sich auch durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit finanziell absichern.
Ein Arbeitnehmer ist
berufsunfähig, wenn er innerhalb von 6 Monate mindestens 50 % dieser Zeit ununterbrochen auf Grund von Krankheit,
Unfall, Kräfteverfall oder Körperverletzung außerstande ist, den derzeitigen Beruf auszuüben.
Beamte sollten aber darauf achten, dass in die
private Berufsunfähigkeitsversicherung die Dienstunfähigkeitsklausel aufgenommen wird.
Diese greift, wenn Sie Ihre Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dauerhaft gemindert wird oder wenn Sie innerhalb von 6 Monaten
mehr als 3 Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht auf Wiederherstellung der Arbeitskraft innerhalb der nächsten 6 Monate besteht.
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